Wer einen Tag im Büro verbringt, nutzt zwangsläufig auch die dortige Toilette. Verletzt man sich dort, gilt das nicht als Arbeitsunfall – man ist also nicht versichert. Das hat ein aktuelles Gerichtsurteil ergeben, vgl. Sozialgericht Heilbronn (Az. S 13 U 1826/17) Als ein Mechaniker im Januar 2017 auf der Arbeit auf Toilette ging, rutschte er Continue reading
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