Der Toilettengang ist Privatsache – Sozialgericht Heilbronn (Az. S 13 U 1826/17)

Wer einen Tag im Büro verbringt, nutzt zwangsläufig auch die dortige Toilette. Verletzt man sich dort, gilt das nicht als Arbeitsunfall – man ist also nicht versichert. Das hat ein aktuelles Gerichtsurteil ergeben, vgl. Sozialgericht Heilbronn (Az. S 13 U 1826/17) Als ein Mechaniker im Januar 2017 auf der Arbeit auf Toilette ging, rutschte er Continue reading